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Klageerweiterung nach Ablauf der Klagefrist
Eine auf die Berücksichtigung einer höheren Ansparabschreibung gerichtete Erweiterung des Klageantrags ist nach Ablauf der Klagefrist nicht mehr zulässig, wenn der Klagegegenstand zunächst eindeutig auf die Anfechtung der Einspruchsentscheidung wegen Nichtanerkennung von Bewirtungskosten und der Versagung der Rückstellung für Aufbewahrungskosten beschränkt war. Monatliche Kosten in Höhe von 2,50 € für die Vorhaltung von Daten auf einer Fläche von 0,1 qm sind glaubhaft und im Rahmen einer Rückstellung für die Kosten der Aufbewahrung von Buchhaltungsunterlagen zu berücksichtigen.