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Sozialversicherungsentgeltverordnung 2007
„Sozialversicherungsentgeltverordnung” (SvEV) – so heißt die neue Verordnung, die die bisher eigenständige „Arbeitsentgeltverordnung” (ArEV) und die „Sachbezugsverordnung” (SachBezV) zum ablöst. Die neue SvEV soll nach den Vorstellungen des Gesetzgebers ein Beitrag zur Entbürokratisierung sein. Durch sie werden erstmalig – 16 Jahre nach der Wiedervereinigung – die Sachbezugswerte in ganz Deutschland einheitlich festgesetzt. Die SvEV ist für alle Sachbezüge anzuwenden, die im Kalenderjahr 2007 zufließen. Sachbezüge, die versicherungspflichtige Arbeitnehmer anstelle eines beitragspflichtigen Arbeitsentgelts oder zusätzlich zum Arbeitsentgelt erhalten, unterliegen gemäß § 14 SGB IV der Beitragspflicht in der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung). Für das Steuerrecht sind die Werte der SachBezV nach § 8 Abs. 2 Satz 2 und 3 EStG ebenfalls verbindlich.
I. Freie Verpflegung
Der Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Verpflegung wird gemäß § 2 Abs. 1 SvEV auf 205 € mtl./6,83 € ktgl. festgelegt. Der Verpflegungssatz ist bei beschäftigten Familienangehörigen nach Altersklassen gestaffelt. Er umfasst gemäß § 2 Abs. 2 SvEV für Familienangehörige, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 30 %, das 7., aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, 40 %, das 14., aber noch nic...