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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 7 V 243/06 EFG 2007 S. 387 Nr. 5

Gesetze: TabakStG § 2 TabakStG § 31 Nr. 18 FeinschnittVO

Keine Nachversteuerung von als vorportioniertem Feinschnitt bezeichnetem Tabak

Leitsatz

Es bestehen ernstliche Zweifel an der Bestimmtheit der in § 31 Nr. 18 TabakStG enthaltenen Ermächtigungsgrundlage sowie an der Vereinbarkeit der vom Bundesministerium erlassenen Verordnung zur Erhebung einer Nachsteuer auf vorportionierten Feinschnitt mit höherrangigem Recht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 387 Nr. 5
MAAAC-31782

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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 04.04.2006 - 7 V 243/06

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