Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb von Wohnungen im Rahmen von Bauherrenmodellen als Indiz gegen das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht
bei Wohnungsveräußerung
Leitsatz
Ein Gewerbebetrieb setzt eine mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit voraus. Der Erwerb von Wohnungen im Rahmen
von Bauherrenmodellen kann im Einzelfall ein Indiz gegen das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht bei der Veräußerung dieser
Wohnung darstellen. Von im Wege von Bauherrenmodellen angeschafften Objekten ist bekannt, dass sie in der Anfangsphase hohe
Werbungskosten erwirtschaften, um dem Kapitalanleger Steuervorteile zu. Die wirtschaftliche Betätigung in der Absicht der
Steuerersparnis steht der Anerkennung von Verlusten aus Gewerbebetrieb entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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