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FG Köln Urteil v. - 14 K 2275/01 EFG 2007 S. 316 Nr. 5

Gesetze: AO 1977 § 174 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 4, AO 1977 § 127

Angehörigenverträge/Verfahren:

Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen tatsächlich nicht durchgeführten Angehörigenpachtvertrags

Leitsatz

1) Ein gewichtiger Mangel eines Angehörigenpachtvertrages besteht darin, dass die vereinbarte Pacht nicht mehr gezahlt oder in einem späteren Jahr nachgezahlt wird. In diesem Fall ist der Pachtzins nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar bzw. die Pachtzinsschuld nicht mehr passivierbar.

2) Wird aufgrund eines Einspruchs gegen Einkommensteuerbescheide vorangegangener Veranlagungszeiträume die Steuer herabgesetzt, kann nach § 174 Abs. 4 AO 1977 der Steuerbescheid eines nachfolgenden Veranlagungszeitraums geändert werden, um die richtigen Folgerungen zu ziehen. Allerdings kommt auch in diesem Fall ggf. § 127 AO zur Anwendung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 316 Nr. 5
YAAAC-31726

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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 25.05.2005 - 14 K 2275/01

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