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BFH 9.8.2006 I R 95/05, IWB 23/2006 S. 1101

Körperschaftsteuer | Anwendung von § 8b Abs. 6 KStG 2002 auf die Ermittlung des Gewerbeertrags/EG-Rechtswidrigkeit von § 8b Abs. 5 KStG 2002

▶ Urteil: (1) Beteiligt sich eine Körperschaft über eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) an einer anderen Körperschaft, bleiben Gewinnanteile (Dividenden) aus dieser Beteiligung sowie Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an der Körperschaft nach § 8b Abs. 1 und 2 Satz 1 i. V. mit Abs. 6 Satz 1 KStG 2002 a. F. bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der zwischengeschalteten Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) gem. § 7 Satz 1 GewStG 2002 a. F. außer Ansatz (Abweichung vom BStBl I 2003, S. 292, Tz. 57 f.). (2) § 8b Abs. 5 KStG 2002 i. d. F. bis zur Änderung durch das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum StVergAbG vom (BGBl I 2003, S. 2840; BStBl I 2004, S. 14) verstößt sowohl gegen die gemeinschaftsrechtliche Grundfreiheit der freien Wahl der Niederlassung nach Art. 43 und 48 EG als auch gegen die Gr...

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