Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit von Forderungen
Durch die zunehmend schlechter werdende Zahlungsmoral haben es Gläubiger nicht leicht, berechtigte Forderungsansprüche zu realisieren. Durch Insolvenzen und schlechte konjunkturelle Entwicklung geraten auch gesunde Unternehmen in die Krise, wenn Kunden versuchen, die Bezahlung mit fadenscheinigen Begründungen hinauszuzögern, oder einfach gar nicht zahlen. Die Umsatzsteuer spielt hierbei eine gewichtige Rolle: Denn der Unternehmer mit Soll-Besteuerung hat die Umsatzsteuer im Regelfall ab 2007 mit 19 % vorzufinanzieren.
Doch wie lange muss der Unternehmer warten, bis er die vorfinanzierte Umsatzsteuer vom Fiskus zurückerhält, wenn er mit seiner Forderung endgültig ausfällt? In den Buchhaltungsabteilungen bestehen häufig Unsicherheiten, wann der Zeitpunkt gekommen ist, die Forderung „auszubuchen”. Die Spannweite reicht vom Zeitpunkt der bloßen Nichtzahlung bei Fälligkeit einer Forderung bis hin zur endgültigen Wertlosigkeit. Der nachfolgende Beitrag soll dem Unternehmer einen Überblick darüber geben, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist, die an den Fiskus bezahlte Umsatzsteuer wieder zurückzufordern und Fehler bei der Berichtigung zu vermeiden.S. 1330