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Umlackierung und Beschriftung von Fahrzeugen und Maschinen als Aufwand
Aufwendungen für die Umlackierung und Beschriftung von Fahrzeugen und Maschinen des Anlagevermögens zur Werbung sind als Betriebsausgabe abziehbar. Das gilt auch, wenn der Steuerpflichtige diese Aufwendungen einheitlich bei allen Maschinen und Fahrzeugen vornimmt, bevor er die Anlagen betrieblich nutzt.