Erzielt ein Kirchenrestaurator Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb?
Leitsatz
Die Tätigkeit eines Restaurators stellt als solche grundsätzlich keine künstlerische Tätigkeit i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1
EStG dar. Die Leistungen eines Restaurators, die nach der BFH-Rechtsprechung (s. , BStBl
2005 II S. 362) unter bestimmten Voraussetzungen eine künstlerische Tätigkeit sein können, stellen nur einen Teilbereich der
typischen Tätigkeit eines Restaurators dar, sodass regelmäßig der Frage besondere Bedeutung zukommt, ob sich die künstlerische
Tätigkeit von der übrigen Tätigkeit trennen lässt oder ob ein nicht aufteilbares Konglomerat von künstlerischen und den übrigen
Leistungsbestandteilen vorliegt und welcher Leistungsbestandteil der Gesamtleistung das Gepräge gibt.
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