Gehaltszufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH
Rückgängigmachung des Zuflusses von Arbeitslohn nur bei Fehlzahlung
Aufforderung zur Einlagenleistung gem. §§ 30, 31 GmbHG keine Rückzahlung von Arbeitslohn
Leitsatz
1. Zwar fließt dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH die Geschäftsführervergütung grundsätzlich im
Zeitpunkt der Fälligkeit zu. Dies gilt jedoch nicht im Falle der Illiquidität der Gesellschaft zum Fälligkeitszeitpunkt.
2. Die spätere Rückzahlung erhaltener Einnahmen ändert grundsätzlich nichts am Zufluss. Allenfalls wenn erhaltener Arbeitslohn
–etwa wegen irrtümlicher Zahlung oder Zuvielzahlung– als solcher zurückerstattet wird, kommt eine Steuerminderung in Betracht.
3. Die Verurteilung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH zur Rückzahlung gemäß §§ 30, 31 GmbHG ist nicht als Aufforderung
zur Rückzahlung des bezogenen Geschäftsführergehalts anzusehen.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 30 Nr. 1 INF 2007 S. 49 Nr. 2 BAAAC-31093
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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 23.08.2006 - 2 K 2215/02
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