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Gewinnrealisierung bei Verletzung der Sperrfrist nach § 73 GmbHG
(1) Zur Vollbeendigung einer KG bei Insolvenz von Gesellschaft und ihrer Gesellschafter (sog. Simultaninsolvenz). (2) Auch ein zu Unrecht zum Klageverfahren (hier: Anfechtung eines Gewinnfeststellungsbescheids) Beigeladener kann durch das finanzgerichtliche Urteil beschwert und deshalb befugt sein, Revision einzulegen. (3) Gehört eine 100%-ige Beteiligung an einer GmbH zum Betriebsvermögen, kann ein Auflösungsgewinn nach dem Realisationsprinzip auch vor Ablauf der Sperrfrist nach § 73 GmbHG anzusetzen sein. Ob in der Verletzung der Sperrfrist ein Missbrauch i. S. von § 42 AO 1977 zu sehen ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (Bezug: § 243, § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB; § 70 GmbHG; § 42 AO 1977; § 48, § 60, § 68 FGO; § 16, § 17 EStG).
Praxishinweise: (1) Im Streitfall war darüber zu entscheiden, zu welchem Zei...