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EuGH  - C-8/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EWGRL 388/77 Art 9 Abs 2 Buchst e, Richtlinie 77/388/EWG Art 9 Abs 2 Buchst e, EWGRL 611/85, Richtlinie 85/611/EWG, EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst d Nr 6, Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil B Buchst d Nr 6

Rechtsfrage

1. Sind in einem Mitgliedstaat ansässige Investmentgesellschaften mit variablem Grundkapital (sociétés d'investissement a capital variable, SICAV), deren alleiniger Zweck die Anlage von beim Publikum beschafften Geldern ist, mehrwertsteuerpflichtig, so dass als Ort der in Art. 9 Abs. 2 Buchst. e EWGRL 388/77 genannten Dienstleistungen, die ihnen erbracht werden, der Ort gilt, an dem sie ihren Sitz haben?

2. Falls keine Mehrwertsteuerpflicht besteht: Welche Arten der den SICAV erbrachten Dienstleistungen (Unterscheidung zwischen Unterstützungsleistungen und Verwaltungsberatung einerseits und eigentlichen Verwaltungsdienstleistungen andererseits) fallen unter die in Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 EWGRL 388/77 vorgesehene Befreiung?

Dienstleistung; EG; Investmentgesellschaft; Kapitalanlagegesellschaft; Mehrwertsteuer; Ort; Sitz; Umsatzsteuer; Wertpapier

Fundstelle(n):
AAAAC-30817

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | EuGH - C-8/03 - erledigt.

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