Ist ein einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille regelmäßig auch dann anzunehmen, wenn die einzigen Gesellschafter des Besitz- und des Betriebsunternehmens in der Weise an beiden Unternehmen beteiligt sind, dass der eine Gesellschafter über die Mehrheit der Anteile am Besitzunternehmen verfügt, der andere dagegen über die Mehrheit der Anteile am Betriebsunternehmen? - Auswirkungen des (BStBl 1996 II 34) auf die Grundsätze zur personellen Verflechtung von Besitz- und Betriebsunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung.