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FG Nürnberg 12.10.2006 VI 131/2004, NWB direkt 49/2006 S. 8
Begünstigte Besteuerung einer Abfindung (Fünftelregelung)
Da im Rahmen der Lohnsteuerberechnung nach § 39b Abs. 3 Satz 9 EStG die Pauschbeträge und die Vorsorgepauschale fünffach steuermindernd berücksichtigt werden, führt die Einkommensteuerfestsetzung zwangsläufig zu einer wesentlich höheren Steuerbelastung.