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FG Rheinland-Pfalz 28.09.2006 1 K 1854/05, NWB direkt 49/2006 S. 8

Leistungen aus Gruppenunfallversicherung

Bei Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung, die der Arbeitgeber für Notärzte im Einsatz abgeschlossen hat, handelt es sich dann nicht um Arbeitslohn, sondern um nicht steuerbaren Schadensersatz für erlittenen Gesundheitsschaden, wenn der Notarzt sich bei einem Einsatz verletzt und aufgrund dieses Ereignisses eine Versicherungsleistung an ihn ausbezahlt wird, die keinen Lohnersatz darstellt, sondern dem Zweck dient, Einnahmeausfälle des verunglückten Notarztes zu ersetzen. Die Versicherungsleistung ist in einem solchen Fall nicht Entgelt für eine von dem Notarzt geleistete Tätigkeit, sondern der Ausgleich dafür, dass der Notarzt einen verbleibenden Körperschaden erlitten hatte.

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