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Finanzgerichtsordnung | Insolvenzbedingte Unterbrechung des Prozesskostenhilfeverfahrens
Nach dem (PKH) NWB BAAAC-28427 wird im Steuerprozess das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unterbrochen, wenn über das Vermögen des Antragstellers nach Eintritt der Rechtshängigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die Verfahrensunterbrechung soll dem Insolvenzverwalter hinreichend Gelegenheit verschaffen, sich mit dem Rechtsstreit vertraut zu machen und über die Fortführung des Verfahrens zu entscheiden.