1. Sind Aufwendungen für einen Mietereinbau (Ausbau des Speichers zur ausschließlich betrieblichen Nutzung) im Rahmen eines Mietverhältnisses zwischen Vater und Tochter entsprechend der Ausführungen im BFH-Beschluss GrS 1/97 vom auch dann als Betriebsausgaben abziehbar, wenn kein wirtschaftliches Eigentum vorliegt? - Können die Einbauten entsprechend der Dauer des Mietvertrages oder nur i.H.d. Gebäude-AfA abgesetzt werden?
2. Auslegung des Mietvertrags, ob im Streitfall der Mieterin ein Entschädigungsanspruch hinsichtlich des Einbaus auch bei Kündigung des Mietverhältnisses zusteht, der wirtschaftliches Eigentum begründet.