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FG Köln Urteil v. - 6 K 6170/03 EFG 2006 S. 1923 Nr. 24

Gesetze: GewStG § 9 Nr 2b, GewStG § 8 Nr 4

Gewerbesteuer:

Hinzurechnung von Geschäftsführervergütungen bei der KGaA

Leitsatz

1) Unter die Hinzurechnungsnorm des § 8 Nr. 4 GewStG fallen auch feste - vom Jahresergebnis und Gewinn der KGaA unabhängig zu zahlende - Vergütungen der persönlich haftenden Gesellschafter. Dies folgt aus dem systematischen Zusammenhang mit § 15 Satz 1 Nr. 3 EStG sowie mit § 9 Nr. 1 KStG und aus dem Sinn und Zweck dieser Vorschriften.

2) § 8 Nr. 4 GewStG ist nicht auf den als sog. verdeckte Gewinnausschüttung zu behandelnden unangemessenen - überhöhten - Teil der Vergütung zu beschränken.

3) § 8 Nr. 4 GewStG ist nicht im Wege teleologischer Reduktion auf solche persönlich haftenden Gesellschafter zu beschränken, die nicht selbst der Gewerbesteuer unterliegen.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 363 Nr. 6
EFG 2006 S. 1923 Nr. 24
SAAAC-27607

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FG Köln, Urteil v. 17.08.2006 - 6 K 6170/03

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