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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 51/2005

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 1 EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 3 EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 5 EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 6 EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 3 GG Art. 3 Abs. 1

Unterschiedliche Behandlung von Flug- und Bahnkosten als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung verfassungsgemäß

Leitsatz

Es ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden, wenn bei Benutzung von Flugzeugen im Rahmen von Familienheimfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung die tatsächlichen Flugkosten und bei Benutzung der Bahn Aufwendungen in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten steuermindernd berücksichtigt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAC-27601

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 18.07.2006 - I 51/2005

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