Kann bei Vermietung eines Gebäudes an ein Bankinstitut auf die Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 2 UStG i. V. mit § 27 Abs. 2 Nr. 3 UStG 1993 (Übergangsvorschrift: Nichtanwendung von § 9 Abs. 2 UStG bei Neubauten mit Baubeginn vor dem und Fertigstellung vor dem ) verzichtet werden, wenn das Gebäude so umfassend saniert und umgebaut wurde, dass nicht mehr von einem Altbau im klassischen Sinne gesprochen werden kann? - Vorsteuerabzug möglich?
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