Kann eine Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitens des Grenzbetrages rückwirkend aufgehoben werden, wenn der Familienkasse zum Zeitpunkt der Festsetzung (interne Verfügung vom ) die (prognostizierten) Einkünfte und Bezüge (12.119 DM) des Kindes für das Jahr 1997 bekannt waren und sich diese auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt geändert haben? - Stellt die am verkündete Gesetzesänderung, nach der die Erhöhung des Grenzbetrages von 12.000 DM auf 12.360 DM um ein Jahr auf Januar 1998 verschoben wurde, ein rückwirkendes Ereignis i.S. der Änderungsvorschrift des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 bzw. eine "Änderung der Verhältnisse" nach § 70 Abs. 2 EStG dar?
Änderung; Einkünfte und Bezüge; Grenzbetrag; Kindergeld; Rückwirkung
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