BFH - VI R 63/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 4 Abs 5 Nr 6b, EStG § 9 Abs 1 Nr 5, EStG § 19 Abs 2
Rechtsfrage
Kein (unbegrenzter) Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer einer aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzten Beamtin, die nach Besserung ihres Gesundheitszustandes sich um eine Reaktivierung bemüht und während dieses (Ruhe-)Zeitraums sich im Bereich des Steuerrechts weitergebildet hat, weil die Aufwendungen nicht mit Einkünften aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis zusammenhängen und somit hierfür keine auf Einnahmeerzielung bezogene Veranlassung gegeben ist?
Arbeitnehmer; Arbeitszimmer; Ruhestand; Versorgungsbezüge; Vorab entstandene Werbungskosten
Fundstelle(n):
XAAAC-26467