BFH - VI R 59/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 40a Abs 3, EStG § 40a Abs 2
Rechtsfrage
Lohnsteuer-Pauschalierung bei Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft. Ist eine landwirtschaftliche Fachkraft immer dann anzunehmen, wenn die Ausführung der Tätigkeiten den Einsatz spezifisch landwirtschaftlicher Maschinen erfordert, auch wenn die Bedienung der Maschinen (Gülle ausbringen, Silo und Getreide fahren, Bestell- und andere Ackerarbeiten mit dem Traktor) keine besonderen Kenntnisse voraussetzen und es sich jeweils um Arbeiten handelt, die nicht ganzjährig anfallen? - Ist die Abgrenzung der Arbeiten betriebsbezogen vorzunehmen?
Aushilfe; Fachkraft; Land- und Forstwirtschaft; Lohnsteuer
Fundstelle(n):
XAAAC-26428