BFH - VI R 5/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7, EStG § 12 Nr 1, BGB § 339
Rechtsfrage
Stellt die 10-jährige Verpflichtung im öffentlichen Gesundheitsdienst ein Entgelt für das Zurverfügungstellen eines Medizinstudienplatzes (ohne Gewährung eines Ausbildungsdarlehens oder eines entsprechenden Zuschusses) dar, sodass die bei einem vorzeitigen Ausscheiden während der Verpflichtungszeit festgelegte Strafe den Ausbildungskosten zuzurechnen ist, oder handelt es sich um ein wirksames Druckmittel zur Einhaltung der vertraglich festgelegten Tätigkeitsdauer im öffentlichen Dienst und damit um eine abziehbare echte Vertragsstrafe für nicht gehörige Vertragserfüllung gem. § 339 ff. BGB?
Arzt; Ausbildungskosten; Studienplatz; Vertragsstrafe
Fundstelle(n):
QAAAC-26358