BFH - VI R 135/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 6, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7, EStG § 6 Abs 2, EStG § 12 Nr 1
Rechtsfrage
Ist eine Personalcomputeranlage in ihrer Gesamtheit als einheitliches Wirtschaftsgut anzusehen oder sind Peripheriegeräte wie Drucker und Scanner als selbständige Wirtschaftsgüter abschreibungsfähig bzw. als geringwertige Wirtschaftsgüter voll absetzbar? - Ist eine griffweise Schätzung und Anerkennung des beruflichen Nutzungsanteils in Höhe von 35 v.H. der Kosten einer sonst privat genutzten Computeranlage mit dem Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG vereinbar?
Absetzung für Abnutzung; Arbeitsmittel; Computer; Geringwertiges Wirtschaftsgut; Nutzungsdauer
Fundstelle(n):
XAAAC-25819