Einkommensteuerliche Behandlung der Erträge aus einer Wandelanleihe
Leitsatz
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass der in der Zeit zwischen der Gewährung eines mit dem Recht auf Wandlung des Darlehens
in eigene Aktien des Darlehensnehmers ausgestatteten sog. Wandeldarlehens und der Veräußerung eines Teils des Wandeldarlehens
entstandene Kursgewinn in der durch die Veräußerung realisierten Höhe als sog. Marktrendite zu Einkünften aus Kapitalvermögen
führt (Anschluss an den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen ). Ebenso verhält es
sich mit Vergütungen für die Abtretung von Wandlungsrechten oder für den Verzicht auf Ausübung des Wandlungsrechts.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAC-24646
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Online-Dokument
FG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 23.05.2005 - 3 V 8/05
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