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FG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss v. - 3 V 8/05

Gesetze: EStG 1997 § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG 1997 § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Buchst. c, EStG 1997 § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, FGO § 69 Abs. 3, FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Einkommensteuerliche Behandlung der Erträge aus einer Wandelanleihe

Leitsatz

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass der in der Zeit zwischen der Gewährung eines mit dem Recht auf Wandlung des Darlehens in eigene Aktien des Darlehensnehmers ausgestatteten sog. Wandeldarlehens und der Veräußerung eines Teils des Wandeldarlehens entstandene Kursgewinn in der durch die Veräußerung realisierten Höhe als sog. Marktrendite zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt (Anschluss an den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen ). Ebenso verhält es sich mit Vergütungen für die Abtretung von Wandlungsrechten oder für den Verzicht auf Ausübung des Wandlungsrechts.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAC-24646

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 23.05.2005 - 3 V 8/05

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