BFH - VIII R 48/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 6 S 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 6 S 2, AO1977§180Abs2V § 9, EStG § 10 Abs 2 S 2, EStG § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b
Rechtsfrage
Werden zur Finanzierung von Baumaßnahmen an einer teils zu eigenen Wohnzwecken genutzten und im Übrigen vermieteten Immobilie ein Gesamtdarlehen aufgenommen und zu dessen Sicherung/Tilgung die Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung verpfändet, sind dann die Zinsen aus der Lebensversicherung in voller Höhe oder nur insoweit nach § 20 Abs.1 Nr. 6 EStG steuerpflichtig, als sie auf den nicht eigengenutzten Teil des Gebäudes entfallen?
Finanzierung; Kapitaleinkünfte; Lebensversicherung; Verwendung; Zinsen
Fundstelle(n):
VAAAC-24382