BFH - VIII R 30/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 4, KAGG § 39 Abs 1, KAGG § 39 Abs 1a
Rechtsfrage
Ist für die Besteuerung von Erträgen aus einem Genussscheinfonds, bei dem die Wertpapiere "flat" gehandelt werden, im Jahr 1998 allein entscheidend, dass nach der in diesem Jahr anwendbaren Regelung in § 39 Abs. 1a KAGG a.F. zu den Einkünften nach § 39 Abs. 1 KAGG a.F. (und damit bereits zu den Einkünften aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) auch ein Zwischengewinn gehörte und damit die Prüfung, ob die Anlage eine Finanzinnovation i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG darstellt, aufgrund der vorrangigeren Besteuerung nach § 39 Abs. 1 KAGG a.F. i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG unterbleiben kann?
Fonds; Genussschein; Veräußerungsgewinn; Zwischengewinn
Fundstelle(n):
PAAAC-24183