BFH - IX R 72/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 3b
Rechtsfrage
Können einem in Vollzeit in der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigten Betreuer, der eine zusammen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft in einer Wohnung lebende Kleingruppe (3 bis 7 Kinder) alleinverantwortlich leitet, pro Jahr Lohnzuschläge für bis zu 110 Std. Feiertags-, 630 Std. Sonntags- und 600 Std. Nachtarbeit steuerfrei ausbezahlt werden, wenn keine Aufzeichnungen über die tatsächlich geleistete Arbeit zu den begünstigten Zeiten geführt werden und die berücksichtigten Stunden der SFN-Arbeit einer Modellrechnung nach den Angaben im Pflegesatz-Handbuch der Sozialleistungsträger entsprechen?
Betreuer; Feiertags- und Nachtarbeit; Kind; Sonntags-; Steuerfreiheit; Zuschlag
Fundstelle(n):
JAAAC-23832