Auslegung einer Einspruchsentscheidung - Ist bei der Auslegung einer Einspruchsentscheidung nach Maßgabe des entsprechend anwendbaren § 133 BGB auf den Empfängerhorizont und nicht auf das Bewusstsein des Erklärenden (hier: des die Einspruchsentscheidung erlassenden FA) abzustellen (umstritten ist, ob das FA mit seiner Einspruchsentscheidung sowohl über den ersten Einspruch der Klägerin - einem Immobilien-Fonds - vom (Streitpunkt: Eigenkapitalvermittlungsprovision als Werbungs- oder Anschaffungskosten) als auch über den zweiten Einspruch vom (Streitpunkt: Darlehensvermittlungsprovision als Sonderwerbungskosten eines Gesellschafters) entschieden hat (Schlusseinspruchsentscheidung) oder, ob nur eine Teileinspruchsentscheidung über den zweiten Einspruch vom vorliegt) - Zulässigkeit einer Teileinspruchsentscheidung?