Betriebsaufspaltung: Bedeutung der Geschäftsführungsbefugnis für die Beherrschung einer Besitz-GbR - Kann die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung verneint werden, weil an der Betriebs-GmbH nie mehr als drei Gesellschafter beteiligt waren, die gleichzeitig auch Gesellschafter der Besitz-GbR (sog. Doppelgesellschafter) waren und Beschlüsse der Besitz-GbR aufgrund der nach dem Gesellschaftsvertrag erforderlichen 2/3-Mehrheit immer der Zustimmung von mindestens vier der insgesamt fünf Gesellschafter - und damit auch stets eines sog. "Nur-Besitzgesellschafters" - bedurften, obwohl die Besitz-GbR einem ihrer Doppelgesellschafter die alleinige Berechtigung und Verpflichtung zur Geschäftsführung übertragen und dieser damit die Besitz-GbR im Sinne der Rechtsprechungsgrundsätze zur Betriebsaufspaltung beherrscht hat? - Zulassung der Revision durch FG zur Präzisierung der Reichweite des (BStBl II 2003, 757)