Übergabe eines Zweifamilienhauses im Wohneigentum im Wege vorweggenommener Erbfolge gegen Rückanmietung einer Wohnung und dauernde Last in Höhe der Miete - Sind die zwischen den Klägern einerseits und deren Mutter bzw. Schwiegermutter andererseits getroffenen Vereinbarungen vom , nämlich der Mietvertrag über die EG-Wohnung der Mutter und die zu den Mietzahlungen gegenläufige Rückgewähr von 90 v.H. der Mieten durch die Kläger an die Mutter in Form einer dauernden Last, als Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO zu qualifizieren und deshalb nicht der Besteuerung zugrunde zu legen?