Anschaffungsnaher Aufwand - Lässt sich auch im Falle von anschaffungsnahen Aufwendungen (Renovierungskosten von rd. 82.000 DM bei Gebäude-Anschaffungskosten von rd. 178.000 DM) eine wesentliche Verbesserung i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht allein nach der Höhe der Aufwendungen bestimmen (s. hierzu Grundsatzentscheidung des , DB 2002, 1297 und IX R 52/00, DB 2002, 1301)? - Abzug der Renovierungskosten als vorweggenommene Werbungskosten aufgrund wirtschaftlichen Eigentums?