Eigenheimzulagegewährung bei "hängen gebliebenen Modrow-Verträgen" - Welche eigenheimzulagenrechtliche Auswirkung hat ein Grundstückserwerb nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetzes vom (BGBl I, S. 2457), insbesondere wann und zu welchen Anschaffungskosten hat die Anschaffung stattgefunden - Kann für ein im Jahr 2001 zum halben Verkehrswert nach den Vorschriften des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes erworbenes Reihenhaus, das seit dem gescheiterten Erwerb des Grundstücks im Jahre 1990 (sog. "hängen gebliebener Modrow-Vertrag) mietfrei und nur gegen Tragung der Bewirtschaftungskosten genutzt worden ist, Eigenheimzulage gewährt werden?