BFH - IX R 19/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EigZulG § 2 Abs 1, EigZulG § 9 Abs 1, EigZulG § 11 Abs 5
Rechtsfrage
Umbau eines Studentenwohnheims als Neuherstellung von Eigentumswohnungen - Ist für eine Eigentumswohnung, die aus dem Umbau eines 65 Wohnräume umfassenden Studentenwohnheims in 10 Eigentumswohnungen hervorgegangen ist, anstatt des Fördergrundbetrags von 5 % (§ 9 Abs. 2 Satz 1 EigZulG) nur der reduzierte Fördergrundbetrag von 2,5 % (§ 9 Abs. 2 Satz 2 EigZulG) zu gewähren, weil durch die Umbaumaßnahmen keine bautechnisch neue Wohnung entstanden ist - Begriff des "materiellen Fehlers" i.S. von § 11 Abs. 5 Satz 1 EigZulG - Ist nach zunächst wegen ausstehender baufachlicher Stellungnahme gem. § 165 Abs. 1 AO vorläufiger und dann nach Eingang der Stellungnahme des Bausachverständigen gem. § 165 Abs. 2 AO endgültiger Zulagefestsetzung wegen Falschauswertung der baufachlichen Stellungnahme eine fehlerbeseitigende Neufestsetzung der Eigenheimzulage gem. § 11 Abs. 5 EigZulG zulässig (Kürzung des Fördergrundbetrags von 5 % auf 2,5 %)?
Ausbau; Eigenheimzulage; Erweiterung; Neubau; Neufestsetzung; Umbau
Fundstelle(n):
BAAAC-23330