1. Verlängert sich die Dreitagesfrist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 bis zum nächstfolgenden Werktag, wenn ihr Ende auf einen gesetzlichen Feiertag fällt (hier: umstrittene Aufgabe der Einspruchsentscheidung zur Post am - vermutete Bekanntgabe nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 am - Verwerfung der am eingelegten Klage als unzulässig)?
2. Nach Auszug des Mieters während der Leerstandszeit einer Eigentumswohnung angefallene Aufwendungen bei alternativer Vemietungs- und Veräußerungsabsicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar? - Revision vom FG zugelassen im Hinblick auf die Vorlage an den Großen Senat des , BStBl II 2003 S. 2
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