Anhang A: Anwendungsleitlinien
Dieser Anhang ist Bestandteil des Standards.
Sicherungsbeziehungen (Paragraphen 71-102)
Grundgeschäfte (Paragraphen 78-84)
Qualifizierende Grundgeschäfte (Paragraphen 78-80)
AG98
Eine feste Verpflichtung zum Erwerb eines Unternehmens im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses kann – mit Ausnahme der damit verbundenen Währungsrisiken – nicht als Grundgeschäft gelten, da die anderen abzusichernden Risiken nicht gesondert ermittelt und bewertet werden können. Bei diesen anderen Risiken handelt es sich um allgemeine Geschäftsrisiken.
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MAAAD-15420