IAS 39 103E
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
103E
Durch IFRS 27 (in der 2008 geänderten Fassung) wurde Paragraph 102 geändert. Diese Änderung ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Wendet ein Unternehmen IAS 27 (geändert 2008) auf eine frühere Periode an, so hat es auf diese Periode auch die genannte Änderung anzuwenden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
MAAAD-15420