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IAS 32 34

Darstellung

Eigene Anteile (siehe auch Paragraph AL36)

34

Der Betrag der gehaltenen eigenen Anteile ist gemäß IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss entweder in der Bilanz oder in der Eigenkapitalveränderungsrechnung gesondert darzustellen oder im Anhang anzugeben. Beim Rückerwerb eigener Eigenkapitalinstrumente von nahestehenden Unternehmen und Personen sind die Angabepflichten gemäß IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen zu beachten.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-51228