Aufstellung eines Einzelabschlusses
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Auch ein Unternehmen, bei dem es sich nicht um ein Mutterunternehmen handelt, könnte ein neues Unternehmen als sein Mutterunternehmen einsetzen und dabei die in Paragraph 13 genannten Kriterien erfüllen. Für solche Umstrukturierungen gelten die Vorschriften des Paragraphen 13 ebenfalls. Verweise auf das „ursprüngliche Mutterunternehmen“ und den „ursprünglichen Konzern“ sind in einem solchen Fall als Verweise auf das „ursprüngliche Unternehmen“ zu verstehen.
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VAAAJ-50242