Zeitpunkt des Inkrafttretens
38 [1]
Anschaffungskosten von Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen (Änderungen zu IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards und IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse), herausgegeben im Mai 2008; Paragraph 32 wurde geändert. Diese Änderung ist prospektiv in der ersten Berichtsperiode eines am oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen die damit zusammenhängenden Änderungen der Paragraphen 4 und 38A des IAS 27 auf eine frühere Periode an, so ist gleichzeitig die Änderung in Paragraph 32 anzuwenden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAD-19315
1Anm. d. Red.: Paragraph 38 eingefügt gem. VO v. 23. 1. 2009 (ABl EU Nr. L 21 S. 10) mit Wirkung v. 27. 1. 2009.