Zinsen, Nutzungsentgelte und Dividenden
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Umsatzerlöse sind nach folgenden Maßgaben zu erfassen:
Zinsen sind unter Anwendung der Effektivzinsmethode gemäß der Beschreibung in IAS 39, Paragraphen 9 und AG5-AG8, zu erfassen;
Nutzungsentgelte sind periodengerecht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des zugrunde liegenden Vertrages zu erfassen; und
Dividenden sind mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Anteileigners auf Zahlung zu erfassen.
Fundstelle(n):
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VAAAD-19315