IAS 7 57
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
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Durch IFRS 10 und IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen, veröffentlicht im Mai 2011, wurden die Paragraphen 37, 38 und 42B geändert und Paragraph 50(b) wurde gestrichen. Wendet ein Unternehmen IFRS 10 und IFRS 11 an, hat es diese Änderungen ebenfalls anzuwenden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAJ-49647