IAS 7 56

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

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Durch die Verbesserungen der IFRS, veröffentlicht im April 2009, wurde Paragraph 16 geändert. Diese Änderung ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen die Änderung für eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben.

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EAAAJ-49647