IAS 7 55
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
55
Durch die Verbesserungen der IFRS, veröffentlicht im Mai 2008, wurde Paragraph 14 geändert. Diese Änderung ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderung auf eine frühere Periode an, hat es dies anzugeben und Paragraph 68A von IAS 16 anzuwenden.
Fundstelle(n):
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EAAAJ-49647