IAS 7 44F
Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten
44F
Ein Unternehmen hat Angaben zu seinen Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (wie in Paragraph 44G beschrieben) zu machen, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, die Auswirkungen der genannten Vereinbarungen auf die Verbindlichkeiten und Zahlungsströme des Unternehmens sowie auf das Liquiditätsrisiko des Unternehmens zu beurteilen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAJ-49647