Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten
44B
Soweit zur Erfüllung der Anforderung nach Paragraph 44A erforderlich, gibt ein Unternehmen folgende Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten an:
Veränderungen durch Zahlungsströme aus der Finanzierungtätigkeit,
Veränderungen aufgrund der Erlangung oder des Verlustes der Beherrschung über Tochterunternehmen oder sonstige Geschäftseinheiten,
die Auswirkung von Wechselkursänderungen,
Veränderungen beizulegender Zeitwerte und
sonstige Veränderungen.
Fundstelle(n):
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EAAAJ-49647