BFH - IV R 6/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 2, EStG § 13, FGO § 96
Rechtsfrage
Sind hohe Reparaturaufwendungen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsüberlassungsvertrags (WÜV) vom Wirtschaftsübernehmer geleistet werden, bei diesem als Sonderausgaben oder Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn er nach dem WÜV die "gewöhnlichen Ausbesserungen" an den Gebäuden zu tragen hat, diese Bestimmung später dahingehend geändert wird, dass sämtliche Reparaturaufwendungen zu übernehmen sind und der Nachtrag nur eine Klarstellung dessen sein soll, was bereits bei Abschluss des WÜV gewollt war? Oder scheitert der Abzug, weil die Aufwendungen nicht aufgrund des WÜV, sondern aufgrund einer freiwillig übernommen Rechtspflicht getragen werden?
Freiwilligkeit; Landwirtschaft; Nachtrag; Verfahrensmangel; Wirtschaftsüberlassungsvertrag
Fundstelle(n):
CAAAC-22978