1. Erfüllt die gem. § 52 Abs. 15 Satz 6 EStG bis zum vorzunehmende Überführung von Wohnungen aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen in das Privatvermögen den Entnahmetatbestand des § 4 Abs. 4a EStG i.d.F. des StBereinG 1999?
2. Sind Unterentnahmen aus Wirtschaftsjahren, die vor dem geendet haben, bei der nach § 4 Abs. 4a EStG vorzunehmenden Ermittlung von Über- und Unterentnahmen, die das Jahr 1999 betreffen, zu berücksichtigen?
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