BFH - IV R 2/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 18 Abs 1 Nr 1
Rechtsfrage
Liegt ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG oder eine häusliche Betriebsstätte vor, wenn ein --neben seiner nichtselbständigen Tätigkeit als Vorstandsmitglied-- freiberuflich tätiger Rechtsanwalt in seinem selbstgenutzten Einfamilienhaus einen Raum als Rechtsanwalts- und Besprechungszimmer nutzt und ein weiterer, als Sekretariatsarbeitsplatz ausgestatteter Raum von seinen beiden Sekretärinnen für die Rechtsanwaltstätigkeit genutzt wird? - Erfüllt ein Raum in einem privaten Einfamilienhaus noch die Funktion eines häuslichen Arbeitszimmers, wenn dieser Raum von fremdem Personal genutzt wird?
Abzugsbeschränkung; Arbeitszimmer; Betriebsstätte; Rechtsanwalt
Fundstelle(n):
FAAAC-22588